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HonorarBeratung | Wiesbaden.  

Ihr Honorar-FinanzanlagenBerater aus Wiesbaden.

Was ist Honorarberatung?

Die HonorarBeratung ist eine Beratungsdienstleistung durch einen unabhängigen und bestmöglich qualifizierten Berater (Dienstleister).

 

Ein HonorarBerater wird allein durch ein Honorar von den Beratungsempfangenden (Konsument) honoriert. Das heißt:

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  • Es erfolgen keine oder weiteren Honorierungen Dritter 

  • Es bestehen keine geschäftlichen Verflechtungen zu Produktherstellern (Finanzdienstleister, Gesellschaften)

 

Bei einer Honorarberatung, können Sie somit eine Dienstleistung rein in Ihrem Interesse erwarten.

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Allerdings sollten Sie folgendes beachten:

 

Einerseits gibt es keinen Finanzberater auf Augenhöhe wie z. B. im Vergleich mit unabhängigen und examinierten Steuer- oder RechtsBeratern.

Der Begriff HonorarBerater, als solches, gibt Ihnen leider keine Antwort über die Qualifikation des Beraters. Auch gibt es leider einer Vielzahl von unterschiedlichsten Qualifikationen im Bereich Finanzen. Sie sollten sich genau überlegen, welchen Berater mit welchen theoretischen Qualifikationen aber auch praktischer Erfahrung Sie wählen.

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Andererseits ist der HonorarBerater oder die HonorarBeratung im Bereich der Finanzdienstleistung nach deutscher Rechtsprechung leider nicht unbedingt geschützt und Sie sollten sich somit auch hier genau überlegen, welchen Berater oder "ggf. vermeintlichen HonorarBerater" Sie wählen.

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Wir wollen für unsere Mandanten trotzdem Transparenz und Vertrauen schaffen.
Aus diesem Grund sind wir ein qualifizierte, d.h. akkreditierter und zertifizierter FinanzPlaner des Financial Planer Standard Board e. V. (FPSB e. V.).

Das bedeutet, dass wir mit festgelegten Beratungsgrundsätzen arbeiten und uns im besonderen an Ethikregeln halten.

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Reinste Form der HonorarBeratung.

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Eine reine strategische Finanz-, Themen oder ProjektPlanung durch einen qualifizierten, d.h. akkreditierten und zertifizierten FinanzPlaner kann nur auf HonorarBasis, d.h. HonorarBeratung erfolgen. Diese hat erst einmal nichts mit einer Umsetzung, d.h. mit konkreten Produkten und deren Vermittlung zu tun.

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Erst nach dem Abschluss dieser strategischen Finanz-, Themen oder ProjektPlanung kann die ggf. anschließende Umsetzung eines Planes zu der konkreten Empfehlungen von ProduktGattungen, Produkten und ggf. deren Vermittlung und darüber hinaus deren ggf. anschließender Betreuung erfolgen wie z.B. in einer AnlageBeratung oder einer VermögensBeratung.

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Man kann somit behaupten, dass die FinanzPlanung die "reinste Form" der HonorarBeratung (BeraterEbene) darstellt. Insbesondere, aufgrund Ihrer sauberen rechtlichen Trennung zwischen Beratung und Produktempfehlungen und - vermittlungen.​

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Fast Facts. Honorarberatung bei Carsten R. Streb e. K.

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  • Carsten R. Streb e. K. bietet FinanzPlanung (Beratung) für natürliche und juristische Personen

  • Eine Analyse Ihrer individuellen Lebensplanung, Ihrer finanziellen Verhältnissen (IST) und Ihrer finanziellen Ziele (SOLL) stellt die Basis unserer Zusammenarbeit dar

  • Wir erarbeiten Ihren individuellen Finanz- , ThemenPlan oder einzelne finanzielle Projekte

  • Carsten R. Streb e. K. erbringt diese Leistungen als Honorarberatung und erhält hierfür keine weiteren Honorierungen (Courtagen, …) von Dritten

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Mehrwert von finanzplanerischer Honorarberatung:​​

Individualität.

Unser ganzheitlicher finanzplanerischer Beratungsansatz auf HonorarBasis bietet Individualität (maßgeschneiderte Lösungen).Ernsthaft individuelle, d.h. bessere und effizientere Finanz - Entscheidungen aufgrund Ihres individuellen Finanz-, Themen oder ProjektPlanes. 

Effizienz.

Aufgrund unserer Profession arbeiten wir tagtäglich an der Effizienz Ihres FinanzPlanes.

Ausgangsbasis ist auch Ihre KostenEffizienz. Wir erhalten durch Klarheit und Transparenz einen bestmöglichen Überblick über anfallende Kosten und die bestmögliche Effizienz (GesamtkostenQuote).

Lernen Sie bei uns auch den Unterschied zwischen Kosten und Investitionskosten kennen.

 

Allerdings darüber hinaus arbeiten wir in gleicher Intensität an der Anlage-, Steuer- und VerhaltensEffizienz Ihres FinanzPlanes.

Zeit.

Unsere HonorarBeratung führt sie an Ihre Ziele.
Für ein glücklicheres, gesünderes und wohlhabenderes Leben (Lebensqualität). 

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Mehr:

  • Vertrauen.     

  • Innerer Frieden (Finanziell).

  • Erfolg | Gefühl etwas erreicht zu haben.

  • Zuversicht.

​Wir streben nach Ihrem finanziellen Glück.

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Ihr finanzplanerischer HonorarBerater.

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Carsten R. Streb | EMBA.

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Umsetzung Ihrer Honorarberatung.  Finanz-, ThemenPlan oder Projekt.

​Unser finanzplanerischer Ansatz, sowie unsere langjährige theoretische und praktische Erfahrung ermöglichen es uns, unsere Mandanten ganzheitlich in den Bereichen Anlage, Versicherung und Kredit, sowie Immobilien zu beraten.

 

Carsten R. Streb e. K. hat hierfür die entsprechenden Erlaubnisse (Gewerbe):

 

Anlage

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  • Honorar-Finanzanlagenberater § 34 h Absatz 1, Seite 1 Nummer 1 – 3 (GewO)

 

Dies bedeutet, dass auch die Umsetzung und Vermittlung Ihrer Anlage, ebenso wie die Beratung auf HonorarBasis erfolgt. Carsten R. Streb  e. K. erhält hierfür keine andere Honorierung. 

 

Versicherung und Kredit

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  • Versicherungsmakler § 34 d Abs. 1 (GewO)

  • Immobiliardarlehensvermittler § 34 i Absatz 1 Satz 1 (GewO)

 

Dies bedeutet, dass Ihnen Carsten R. Streb e. K., neben Vermittlung von Versicherungsanlagen gegen Honorar oder einer vermittlungsunabhängigen Beratung auf Honorarbasis (Einzelfälle), Courtage von dritten d.h. z. B. Produktanbieter (Versicherungen, Banken, …) – nach Vereinbarung mit dem Mandanten – als traditioneller Makler annehmen kann.

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Unabhängig von der Honorierung, ist das alleinige Interesse unserer Mandanten ausschlaggebend für unsere Beratung und Empfehlung.

 

Insbesondere zur Klarstellung werden aktuell keine Leistungen als Versicherungsberater § 34 Abs. 2 (GewO) und / oder Immobliliardarlehensberater § 34  (GewO) erbracht.

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Bei Fragen - einfach melden.

Carsten_Streb_Eltville_Honorarberatung.jpg
BeratungsProzess

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​

 

 

Wir sind FinanzPlaner und beraten Sie in jeder Phase Ihres Lebens. Lassen Sie uns gemeinsam klären:

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  • Wo stehen Sie?​​

  • Worauf legen Sie wirklich Wert (Profilierung)?​

  • Wohin wollen Sie (Ihre persönlichen Ziele, d.h. Wünsche und Bedürfnisse und deren Priorisierung)?​

  • Wie kommen Sie dort hin?


Unsere FinanzPlanung auf HonorarBasis (HonorarBeratung) verfolgt einen klaren Prozess:

HonorarBeratUNG. | BeratungsProzess.

1. Kennenlernen.

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Wir starten mit einem persönlichen oder digitalen Kennenlernen 

 

dieses kostet Sie und mich lediglich unsere Zeit.


Ziel unseres Kennenlernens ist das persönliche Kennenlernen an sich und die Feststellung Ihrer Ziele, Erwartungen und die Klärung Ihrer individuellen Fragestellungen zu einer möglichen Zusammenarbeit.

4. Ihr FinanzPlan

​

Während Ihrer Finanzplanung vermitteln wir Ihnen

grundlegendes Wissen, damit Sie Ihre Schritte - Schritt für Schritt nachvollziehen können und daraus folgend informierte und klare Entscheidungen hinsichtlich Ihrer Finanzen treffen können.

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Selbstverständlich arbeiten wir in diesem Prozess gerne mit Ihren Rechts- oder Steuerberatern Hand in Hand zusammen.

 

Hierfür nutzen wir u.a. für Sie hochwertige FinanzPlanungssoftware und darüber hinaus aufgrund unser konsequenten Weiterbildung die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der FinanzPlanung, der Finanzwissenschaften.

2. Definition | Mandatierung

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Ihre individuellen Ziele, Erwartungen und Fragen bilden die Basis für unsere mögliche zukünftige Zusammenarbeit (ganzheitlich oder projektorientiert).
Auch stimmen wir uns gemeinsam ab,welches Honorierungsmodell in Ihrem Sinne und für Sie und Ihre Ziele, Erwartungen zielführend sein kann.

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Im Anschluss setzen wir den Rahmen für unsere Zusammenarbeit, d.h. die Mandatierung mit der von Ihnen gewünschten Dienstleistung (Auftragsklärung) - schriftlich festgehalten:

 

Ihrer individuellen Dienstleistungsvereinbarung.

5. Umsetzung

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Optional - das heißt, wenn Sie dies wünschen, setzen wir Ihren Finanz-, Themen oder ProjektPlan  nach der Konzeption auch mit und für Sie um (Realisierung).

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Sollten Sie keine gemeinsame Umsetzung wünschen, endet Ihre FinanzPlanung nach der Präsentation Ihres FinanzPlanes / Ihres ProjektPlanes und Sie haben hiermit die notwendigen Informationen für alles Weitere. 

3. Start | FinanzPlanung

​

 

Ihre FinanzPlanung beginnt mit der Datenaufnahme.

Hierzu können wir Ihnen einen digitalen - gemeinsamen Mandanten-Ordner - anbieten. 

Wenn wir Ihre Daten vollständig vorliegen haben - können wir mit der Analyse (inkl. Mandanten-Profilierung) beginnen.

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Nach dieser Analyse (IST) konzeptionieren wir Ihren individuellen Finanz- oder ProjektPlan | Konzeption (SOLL).

Selbstverständlich gehen wir nicht nur konstant auf Ihre Fragen ein - sondern können wir nur mit Ihnen in der Zusammenarbeit Ihren bestmöglichen und effizienten Finanz- oder ProjektPlan erarbeiten.

 

Anschließend präsentieren wir Ihnen Ihren FinanzPlan (ggf. inkl. des ein oder anderen Szenarios) und dessen daraus klar werdenden konkreten Empfehlungen | Lösungen.

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6. Begleitung

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Optional - das heißt, wenn Sie dies wünschen, begleiten wir Sie selbstverständlich gerne individuell, ganzheitlich (FinanzPlan) aber auch projektorientiert (ProjektPlan).

 

Sie haben mit uns einen persönlichen Berater der Sie konstant begleitet und Ihnen regelmäßige: Follow Ups (Kontrolle) anbietet und Ihren FinanzPlan und Ihre Lösungen laufend aktualisiert (d.h. auch die Überprüfung und Bewertung von Lösungen inkl. Reportings).

​

Auch bieten wir unseren Mandanten die CRS Cloud und App kostenfrei an, damit Sie Ihren finanziellen Überblick behalten und mit der Sie u.a. auch per digitaler eSignatur für sich alles - zeitgemäß - auf den Weg bringen können. 

 

Darüber hinaus bieten wir für die ein oder anderen Mandanten ein Finanzsekretariat an.

Honorierungsmodelle
Honorarberater_Carsten_Streb_edited.jpg

HonorierungsModelle
Honorarberatung in Wiesbaden. 

Wir stehen für Individualität und Klarheit. Diese können Sie auch bei unseren HonorierungsModellen erwarten.

Allerdings - wir sind in Deutschland und somit gehört eine "gewisse" Komplexität dazu:

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Gerne klären wir Sie folgend darüber auf

 

​

"Was nichts kostet, ist nichts wert" | Albert Einstein.
 

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Wir beraten Sie ausschließlich nach Ihrem Interesse, aus diesem Grund ist unsere Finanz-, Themen und ProjektPlanung eine HonorarBeratung. Sie honorieren mich auf HonorarBasis, als Ihren akkreditierten und zertifizierten (in Kürze folgend) FinanzPlaner (Financial Standard Planning Board e. V.).

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Allerdings vielmehr investieren Sie letztendlich in Ihre Finanzen und in sich und der Erreichung Ihrer finanziellen Ziele!

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Wir als honorarberatender FinanzPlaner wollen Ihnen die Grundlage bieten für informierte und effiziente FinanzEntscheidungen, so, dass Sie Ihre Ziele bestmöglich erreichen können.

Anhand Ihrer persönlichen Fragestellung (Finanz-, Themen oder ProjektPlan) finden wir gemeinsam die für Sie passende Honorierung aus unseren folgenden Honorierungsmodellen:​

​​

HonorierungsModelle.

​

 

Unsere Dienstleistung ist so individuell wie Sie. Neben reinen und grundsätzlichen finanzplanerischen Beratungsdienstleistungen (BeraterEbene) können wir Sie auch bei Bedarf auch ganzheitlich beraten und können die von Ihnen gewünschten zielführenden Lösungen (Produktgattungen) Ihres Planes und deren Produkte mit Ihnen umsetzen.

​

D.h. wir können Ihnen neben der Beratungsdienstleistung: FinanzPlanung auch mit Ihnen in die ProduktEbene übergehen und Ihnen Produkte vermitteln - sofern gewünscht:

 

Ihre Entscheidung.

​

Wir arbeiten in der ProduktEbene: Anlage mit der Erlaubnis (Gewerbe) als Honorar-Finanzanlagenberater, wodurch wir hier auch hier rein auf Honorarbasis, d.h. als HonorarBerater mit Ihnen arbeiten können.

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Aus diesem Grund, bieten wir Ihnen folgende HonorierungsModelle in der Berater- und ProduktEbene (nur Anlagen | Keine VersicherungsEbene und keine KreditEbene), die sich nach Ihren Bedarf richten an: 

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​

  • StundenBasis*

       * Unser Basis | Stundensatz für unsere HonorarBeratung liegt aktuell bei 200 € inkl. MehrwertSteuer.

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​

oder​

​

​

  • VolumenBasis (Prozentual)*

​​​

​

aber auch auf

​

​

  • Basis von Beratungs-, DienstleistungsPauschalen (Absolut)​*

​

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Allerdings, in den ProduktEbenen Versicherungen und Kredit bieten wie Ihnen bei der Umsetzung d.h. nur die Vermittlung als traditioneller Makler - d.h. nicht Versicherungsberater oder Immobiliar-Darlehensberater an.

D.h. hier vermitteln wir zwar auch auf Honorarbasis im Bereich: VersicherungsAnlagen, aber sind trotz dessen in diesem Bereich: Noch kein Versicherungsberater.

​

Begründet aufgrund des aktuellen Regulierungsstandes (Gesetzgeber) und des Marktes aber vielmehr auch aufgrund des Wunsches unserer aktuellen langjährigen Mandanten.

​

Daher bieten wir - bis auf Weiteres - nur in der ProduktEbenen: Versicherung und Kredit die Honorierung auf:

​​

​

  • CourtageBasis

     

​

an.​

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Hierzu aufkommende Fragen und warum eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen mit uns trotz dessen von Mehrwert ist, klären wir gerne in einem persönlichen Kennenlernen.

​

In unserem Kennenlernen stimmen wir zuerst die von Ihnen detailliert gewünschte Dienstleistung ab.

Sobald wir die von Ihnen gewünschte Dienstleistung definiert haben finden wir das für Sie passende HonorierungsModell.

D.h. Sie entscheiden, welches die für Sie passende Dienstleistung ist und das für Sie passende HonorierungsModell.

​

Anschließend erhalten Sie von uns ein Angebot oder eine Dienstleistungsvereinbarung, in der wir die vereinbarte Dienstleistung | Leistung und den Preis (HonorierungsModell) für unsere Zusammenarbeit schriftlich festhalten.

​

Freue mich auf unser Kennenlernen.

 

​

Ihr Honorarberater. | Ihr honorarberatender FinanzPlaner.

Ihr Honorar-FinanzanlagenBerater.

​

Carsten R. Streb​

​

​

​

​

 

 

 

_____

*Steuerliche Absetzbarkeit:

 

Selbständige, Freiberufler und Unternehmer können unsere Beratungshonorare als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

 

Auch für Nichtselbständige können die ein oder anderen Beratungshonorare im Rahmen der Werbungskosten steuerlich absetzbar sein.

Hierzu bedarf es, dass Ihre Beratung in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen stehen, welche auch in der Zukunft liegen können.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Steuerberater.

  • Was benötige ich für das Kennenlernen?
    Für das Kennenlernen benötigen Sie lediglich 45 Minuten Ihrer Zeit. Wir lernen uns persönlich kennen und klären Ihre aktuelle finanzielle sowie persönliche Lebenssituation und Ihre persönliche Fragestellung (Wünsche, Bedürfnisse und Ziele). Sollten Sie ein digitales Kennenlernen wünschen benötigen Sie eine Internetverbindung, einen Internetbrowser (Software) und ein Gerät (Hardware) mit einer Kamera.
  • Muss ich persönlich zu einem BeratungsGespräch kommen?
    Wir bieten Ihnen persönliche Beratungs- und Kennenlern-Gespräche an unseren Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt an. Darüber hinaus arbeiten wir zu 100% digital und bieten Ihnen auch ein digitales Kennenlernen, sowie digitale BeratungsGespräche über Microsoft Teams an.
  • Wo bieten Sie Beratungsgespräche an?
    Wir bieten digitale und persönliche Beratungsgespräche im Rheingau, Wiesbaden, Frankfurt und Mainz an. Zu den Standorten. Darüber hinaus bieten wir bei Bedarf – nach Rücksprache -auch Beratungsgespräche vor Ort an.
  • Wie lange dauert ein BeratungsGespräch?
    Ziel Ihrer FinanzPlanung ist u.a. dass Sie mehr Zeit für das Wesentliche haben – Ihr Leben. Für das Kennenlernen benötigen Sie 45 Minuten. Bei einer Zusammenarbeit kommt es auf Ihre individuelle Fragestellung an. Ihre Jahresgespräche können ggf. auch nur 45 Minuten dauern. Auch hier kommt es auf Ihre individuelle Situation an.
  • Was kostet eine FinanzBeratung durch einen zertifizierten FinanzPlaner?
    Unsere Dienstleistung ist so individuell wie Sie. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen verschiedene HonorierungsModelle: ​ StundenBasis | Stundensatz in Höhe von 200 € inkl. MehrwertSteuer VolumenBasis (Prozentual) Basis von Beratungs-, DienstleistungsPauschalen (Absolut)
  • Kann ich die Beratungshonorare steuerlich absetzen?
    Selbständige, Freiberufler*innen und Unternehmer*innen können unsere Beratungshonorare als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Auch für Nichtselbständige können die ein oder anderen Beratungshonorare im Rahmen der Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierzu bedarf es, dass Ihre Beratung in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen stehen, welche auch in der Zukunft liegen können.
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